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Landesarbeitsgemeinschaft und Fachverband für Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Bayern e.V.

Die LAG Erziehungsberatung in Bayern

Wir verstehen uns als ein parteipolitisch, weltanschaulich und von Trägern unabhängiger Fachverband, der sich aus Fachkräften von Erziehungsberatungsstellen zusammensetzt.

Die LAG Erziehungsberatung Bayern ist konstituierendes Mitglied der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke), die aus dem Zusammenschluss der einzelnen LAGen der Bundesländer entstanden ist. Im Vorstand der bke arbeitet eine Vertreterin / ein Vertreter der LAG Erziehungsberatung Bayern mit.

Ziele der LAG

  • Die LAG fühlt sich den Zielen der Jugendhilfe verpflichtet, wie sie im SGB VIII § 1 formuliert sind: „... junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern ..., Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Er-ziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien ... zu schaffen“.
  • Die LAG trägt dazu bei, die institutionalisierte Erziehungsberatung im Gefüge psychosozialer Dienstleistungen der Jugendhilfe zu sichern und weiterzuentwickeln, das bedeutet u. a.
    • Erziehungsberatungsstellen als Teil der örtlichen psychosozialen Grundversorgung (Erstinstanz, Krisenhilfe und Vorbeugung) zu  verankern und vernetzen.
    • die wissenschaftliche Grundlage professioneller Erziehungsberatung zu betonen (wissenschaftliche Jahrestagungen und Fortbildungen durchführen).
    • Qualität zu entwickeln bzw. zu sichern, indem diese Dienstleistung kontinuierlich aktualisiert und an den familiären Bedürfnissen ausgerichtet wird.

Das wegweisende „Qualitätsprofil Erziehungsberatung in Bayern“/ Leitbild Erziehungsberatung von 1998, die Mitgestaltung von Empfehlungen zu §§ des SGB VIII, die das Arbeitsfeld Erziehungsberatung betreffen (z. B. §§ 8a, 16, 17, 18, 28, 35a, 41) sowie fachliche Stellungnahmen zur Neufassung der bayerischen Förderrichtlinie für Erziehungsberatungsstellen trugen und tragen dazu bei, die oben genannten Ziele zu verwirklichen.

Im Rückblick zeigt sich, dass die Gründungsversammlung der LAG Bayern 1958 die gleichen wichtigen Grundsätze zum Ziel hatte. Die Aufbruchstimmung von damals deckt sich im wesentlichen mit der Bestandssicherung heute: Im intensiven Kontakt zu Schlüsselpersonen aus Politik, Verwaltung, Träger-Organisationen der öffentlichen und freien Jugendhilfe ging und geht es darum, die „Ganzheitlichkeit“, das quantitativ und qualitativ Besondere am Angebot der institutionalisierten Erziehungsberatung zu sichern und weiterzuentwickeln.